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Ende 2022 hat die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland – der GKV-Spitzenverband – eine Überarbeitung des Rahmenvertrags zwischen dem Verband und u.a. auch der Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV e.V. herausgegeben.

Darin geht es darum, wann man sich SAPV nennen darf, wie eine SAPV organisiert ist, welche Mitarbeiter:innen dort arbeiten dürfen und müssen, welche Leistungen gewährleistet sein müssen und vieles mehr. An diesem Rahmenvertrag müssen sich schließlich alle orientieren, und natürlich tun wir das auch.

Gut für uns: Ein Großteil der geforderten Punkte erfüllen wir seit jeher. So haben wir uns seit Bestehen verpflichtet, mit den Ambulanten Hospizen unserer Region zusammenzuarbeiten, die Palliativ Care Fortbildungen sind wie viele andere Fortbildungen für uns selbstverständlich etc.

Für unsere Patient:innen ändert sich durch diese neuen Rahmenvertrag nichts – und für uns auch nicht, weil wir die Forderungen des neuen Rahmenvertrags bereits erfüllen. Damit sind wir in gewisser Weise unserer Zeit ein klein wenig voraus. Ist doch auch mal schön und ein ziemlich guter Start ins Jahr 2023.

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